Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB`s)
1.Allgemeines
Die Leistungen und Angebote der Firma J.Hooth Dienstleistungen
erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.
Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbedingungen,
auch wenn sie nicht nochmals vereinbart werden. Spätestens mit
der Entgegennahme der Leistungen gelten diese Bedingungen als
angenommen. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf
seine Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.
II. Angebote und Vertragsschluss
Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen einer
schriftlichen Bestätigung der Firma J.Hooth
III. Preise
Die Preise bemessen sich nach einer Kubikmeter pauschale (m³/m²/Euro). Festpreise
sowie Rabatte bedürfen der gesonderten vertraglichen Fixierung.
IV. Termin- und Leistungszeit
Termine sowie Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich
vereinbart werden, bedürfen der Schriftform. Die Lieferung der
Dienstleistung verlängert sich entsprechend der zeitlichen
Verzögerung, die der Auftraggeber zu vertreten hat.
Termin und Dienstleistungsverzögerung aufgrund von höherer
Gewalt und aufgrund von Ereignissen, auch im eigenen Betrieb,
die der Firma J.Hooth das Liefern der Leistung erheblich
erschweren oder unmöglich machen- hierzu gehören Streik,
Aussperrung, behördliche Anordnungen, Energiemangel, Versagen
der Verkehrsmittel usw. - führen zur Aussetzung der
Leistungsverpflichtung und der Terminvereinbarungen. Sie
berechtigen die
Firma J.Hooth , die Termine und Leistungen um die Dauer der
Behinderung hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten
Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert
sich die Lieferung der Dienstleistung oder wird die Firma J. Hooth von ihrer Leistungsverpflichtung frei, so kann der
Auftraggeber daraus keine Schadensansprüche ableiten. Auf die
vorgenannten Umstände kann sich die Firma J. Hooth nur berufen,
wenn sie den Auftraggeber unverzüglich benachrichtigt.
Kommt die Firma J. Hooth in Termin oder Leistungsverzug, kann
der Auftraggeber nach Ablauf einer von ihm gesetzten Nachfrist
vom nicht erfüllten Teil des Vertrages zurücktreten. Bereits
erfolgte Teilleistungen sind vom Rücktritt ausgeschlossen.
Schadensansprüche werden nur in Fällen von Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit gewährleistet.
VI. Gewährleistung
Die Firma J.Hooth gewährleistet eine saubere und ordentlich
durchgeführte Dienstleistung. Weist die Dienstleistung dennoch
Mängel oder Beanstandungen auf, so ist der Vertragspartner
verpflichtet, der Firma J.Hooth diese Mängel und Beanstandungen
unverzüglich anzuzeigen. Die Firma J.Hooth ist in diesem Fall
verpflichtet, diese Mängel zu beseitigen. Verstößt der
Vertragspartnern gegen die Anzeigepflicht, so sind andere
Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Sofern der Firma
J.Hooth die Beseitigung der Beanstandungen oder Mängel nicht
gelingt, kann der Vertragspartner Herabsetzung der Vergütung
oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Die
Gewährleistungsfrist richtet sich nach den bestehenden
gesetzlichen Bestimmungen.
VII. Zahlungsbedingungen
Die Firma J. Hooth gewährt gewerblichen Kunden ein Zahlungsziel
von 14 Tagen nach Rechnungserhalt. Die Firma J.Hooth verlangt
von privaten Kunden eine vor Ort Begleichung der erbrachten
Leistungen in bar sowie eine Anzahlung von 25% bei
Auftragsbestätigung. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt,
wenn die Firma J.Hooth über den Betrag verfügen kann. Der
Vertragspartner ist nicht berechtigt, außer bei unbestrittenen
oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen, Zahlungen
zurückzuhalten oder aufzurechnen.
VII. Haftungsbeschränkung
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus
positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei
Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen
die Firma J.Hooth als auch gegen deren Erfüllungs- bzw.
Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches
oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Eine Haftung für
mittelbare Schäden ist ausgeschlossen.
IX. Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem
Vertragsverhältnis mittelbar und unmittelbar ergebenden
Streitigkeiten ist Hannover. Sollten einzelne Bestimmungen
dieser Vereinbarung unwirksam sein oder unwirksam werden, so hat
dies nicht die Unwirksamkeit dieses Vertrages und der übrigen
Bestimmungen zur Folge. Die unwirksame Bestimmung ist durch die
jeweiligen gesetzlichen Regelungen zu ersetzen.
Haftungsausschuss zu Seiteninhalten und Verweisen
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Hooth-Dienstleistungen übernimmt keinerlei Gewähr für die
Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der
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ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung
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fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht
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Betreibers kein nachweislich vorsätzliches oder grob
fahrlässiges Verschulden vorliegt. Alle Angebote sind
freibleibend und unverbindlich. Der Betreiber behält es sich
ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne
gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen
oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.
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